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"Übertarifliche" und "außertarifliche" Zulagen

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

"Übertarifliche" und "außertarifliche" Zulagen

Problempunkt

Der Mitarbeiter war als Werksschutzfachkraft bei einem Unternehmen der Bewachungs- und Sicherheitsbranche beschäftigt. Sein im Arbeitsvertrag als "übertariflicher Effektivlohn" bezeichnetes Stundenentgelt setzte sich aus dem tariflichen Grundlohn und einer "außertariflichen freien" Zulage zusammen.

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