"Übertarifliche" und "außertarifliche" Zulagen
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"Übertarifliche" und "außertarifliche" Zulagen
Problempunkt
Der Mitarbeiter war als Werksschutzfachkraft bei einem Unternehmen der Bewachungs- und Sicherheitsbranche beschäftigt. Sein im Arbeitsvertrag als "übertariflicher Effektivlohn" bezeichnetes Stundenentgelt setzte sich aus dem tariflichen Grundlohn und einer "außertariflichen freien" Zulage zusammen.
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