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Umfang der Unterrichtungspflicht über Bewerbungsgespräche

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Umfang der Unterrichtungspflicht über Bewerbungsgespräche

Problempunkt

Die Parteien streiten über einen Antrag auf Zustimmungsersetzung. Der Arbeitgeber hat sich selbst - auch durch eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung - verpflichtet, bei Neueinstellungen den Anteil von Frauen bei gleicher Leistung, Eignung und Befähigung in denjenigen Bereichen zu erhöhen, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind.

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