Umfang der völligen Freistellung
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Umfang der völligen Freistellung
Problempunkt
Um den Betriebsräten die ordnungsgemäße Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber ab einer bestimmten Größe des Betriebs vorgesehen, dass Betriebsratsmitglieder vollständig von der Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung freigestellt werden können.
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