Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB
Problempunkt
Die Parteien stritten über den Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund ordentlicher Kündigung des Arbeitgebers. Die 1979 geborene Klägerin war seit September 1998 zunächst im Rahmen einer dreijährigen Berufsausbildung bei der Beklagten beschäftigt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
