Unfallversicherungsschutz bei unentgeltlicher Probearbeit
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Unfallversicherungsschutz bei unentgeltlicher Probearbeit
Problempunkt
Der Kläger bezog Leistungen der Grundsicherung (SGB II) und bewarb sich um eine Stelle als Briefausträger bei dem privaten Zustelldienst T-GmbH. Vereinbart wurde, ihn vom 15.10. bis zum 17.10.2009 jeweils sechs Stunden täglich als Postzusteller ohne Anspruch auf ein Entgelt einzusetzen.
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