Untergang des Urlaubsanspruchs trotz Arbeitsunfähigkeit
Problempunkt
Grundsätzlich verfällt der gesetzliche Mindesturlaub ersatzlos, wenn er nicht bis zum Ende des Kalenderjahres genommen wird. In den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG verfällt der Urlaub zum 31. März des Folgejahres. Unabhängig davon lassen sich abweichende (tarif-)vertragliche Übertragungstatbestände vereinbaren. Oftmals findet sich insoweit eine Regelung, wonach der Urlaub eines Jahres ohne Gründe bis zum 31. März des Folgejahres erfüllt werden darf.
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Redaktion (allg.)

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Der schwerbehinderte Kläger ist langjährig bei der Beklagten beschäftigt. Seit Dezember 2014 ist er vollständig
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Der EuGH hat in der Schultz-Hoff-Entscheidung (Urt. v. 20.1.2009 - C-350/06 und C-520/06, AuA 5/09, S. 276 ff.) die deutsche
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Streitig zwischen dem beklagten Land, bei dem der Erblasser als Lehrer beschäftigt war, und den Erbinnen ist die Abgeltung von
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Der 1948 geborene Mitarbeiter war seit 1991 als Textilarbeiter beschäftigt. Seit Juli 2007 war er durchgehend arbeitsunfähig erkrankt
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Die Parteien stritten um die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs sowie des vertraglichen Mehrurlaubs des Klägers für das Jahr 2007
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Für manchen Arbeitgeber schwer nachvollziehbar, gibt es durchaus Fälle, in denen ein Arbeitnehmer, der ein Jahr lang überhaupt nicht