Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, betriebsändernde Maßnahmen zu unterlassen, wenn und solange das Interessenausgleichsverfahren gem. §§ 111, 112 BetrVG nicht beendet ist.

(Leitsatz der Bearbeiter)

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. Dezember 2010 – 3 TaBVGa 12/10 (rk.)

1106
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com

Problempunkt

Die Arbeitgeberin und der Betriebsrat stritten im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Unterlassung einer betriebsändernden Maßnahme. Die Beteiligten befanden sich in Verhandlungen über einen Interessenausgleich zur Umsetzung der Betriebsänderung "Relayout Halle 61 und geplantes Logistikkonzept", als der Betriebsrat Anfang Oktober 2010 erfuhr, dass das Unternehmen ab Mitte Oktober Staplerfahrertätigkeiten fremdvergeben wollte. Er forderte die Arbeitgeberin auf, dies zu unterlassen. Die Arbeiten seien Teil des Logistikkonzepts und die Interessenausgleichsverhandlungen noch nicht beendet.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Zusammenspiel von Interessenausgleich und Sozialplan

Im Falle des Tatbestands einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG hat der Arbeitgeber den

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In einem Logistikzentrum sind ca. 1.220 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 582 deutsche Staatsangehörige, die übrigen sind 57 Nationalitäten mit über 50

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit dem 1.9.2000 bei der P GmbH als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Im Dezember 2013

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit dem 1.9.2000 bei der P GmbH als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Im

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Herausforderung für HR und Unternehmensleitung

Die Dotierung des Sozialplanvolumens stellt HR-Verantwortliche regelmäßig vor große

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Hannover (Urt. v. 24.2.2021 – 17 Sa 890/20) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im