Problempunkt
Die Arbeitgeberin und der Betriebsrat stritten im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Unterlassung einer betriebsändernden Maßnahme. Die Beteiligten befanden sich in Verhandlungen über einen Interessenausgleich zur Umsetzung der Betriebsänderung "Relayout Halle 61 und geplantes Logistikkonzept", als der Betriebsrat Anfang Oktober 2010 erfuhr, dass das Unternehmen ab Mitte Oktober Staplerfahrertätigkeiten fremdvergeben wollte. Er forderte die Arbeitgeberin auf, dies zu unterlassen. Die Arbeiten seien Teil des Logistikkonzepts und die Interessenausgleichsverhandlungen noch nicht beendet.
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Redaktion (allg.)
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Zusammenspiel von Interessenausgleich und Sozialplan
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