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Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

Problempunkt

In einem Betrieb des Deutsche Bahn AG-Konzerns sind neben Arbeitnehmern auch Beamte beschäftigt. Deren Dienstherr ist das Bundeseisenbahnvermögen (BEV).

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