Unterschreiten des Tariflohns um zwei Drittel
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Unterschreiten des Tariflohns um zwei Drittel
Problempunkt
Die Klägerin ist ungelernt, als gebürtige Portugiesin der deutschen Sprache nicht mächtig und nach eigenen Angaben Analphabetin. Seit 1992 arbeitete sie als Hilfskraft im Gartenbaubetrieb der Beklagten. Sie erhielt aufgrund der getroffenen Entgeltabrede einen Stundenlohn von anfangs 6 DM, später 3,25 EUR netto. Die Parteien sind nicht tarifgebunden.
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