Unzulässige Direktansprache am Arbeitsplatz durch Personalberater
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Unzulässige Direktansprache am Arbeitsplatz durch Personalberater
Problempunkt
Die Antragstellerin, eine Systementwicklerin für Softwarelösungen auf dem Gesundheitsmarkt mit 500 Beschäftigten, begehrt von der Antragsgegnerin, die im Bereich der Unternehmens- und der Personalberatung tätig ist, u. a. die Unterlassung von Anrufen mit dem Verweis, der Anrufer rufe von oder im Auftrag der Firma P an.
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