Unzulässige Zillmerung
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Unzulässige Zillmerung
Problempunkt
Eine Arbeitnehmerin wandelte während ihrer Beschäftigung vom 1.4.2002 bis zum 30.4.2005 35 Mal 178 Euro ihres Monatsgehalts um - insgesamt einen Betrag von 6.230 Euro - und erhielt dafür eine Versorgungszusage in Form einer rückgedeckten Unterstützungskassenzusage.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
