Problempunkt
Die Parteien stritten zuletzt vor dem BAG um Annahmeverzugsansprüche ab Juni 2007. Der Kläger war zuletzt als Prokurist seit rund 25 Jahren beim Beklagten beschäftigt. Im Jahr 2003 entdeckte dieser, dass der Kläger knapp 300.000 Euro aus dem Firmenvermögen an sich gebracht hatte. Er gab ein notarielles Schuldanerkenntnis ab und wurde weiterbeschäftigt. Der Prokurist beging – wie sich später herausstellte – weitere einschlägige Straftaten zulasten des Beklagten. Das Unternehmen kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin im Mai und August 2007 und erstattete im Juni 2007 Strafanzeige.
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Voraussetzungen für Annahmeverzug nach einer Kündigung
Grundsätzlich gerät der Arbeitgeber nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer die
Das Annahmeverzugslohnrisiko bei Kündigung
Gem. § 615 Satz 1 BGB kann der Dienstverpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste
Problempunkt
Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 18.9.2017 fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.2017
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung von Annahmeverzugslohn und Entfernung einer Abmahnung. Der Kläger ist seit 1990
Problempunkt
Die Klägerin ist als Flötistin an der Bayerischen Staatsoper beschäftigt. Zu Beginn der Spielzeit 2020/21 hatte die
Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das