Urlaub bei ruhendem Arbeitsverhältnis
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Urlaub bei ruhendem Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Abgeltung von Urlaubsansprüchen. Die Klägerin erkrankte im Jahre 2004 dauerhaft und bezog seit Dezember 2004 bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Jahre 2009 sowie darüber hinaus eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit.
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