Urlaub nach Genesung rechtzeitig geltend machen
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Urlaub nach Genesung rechtzeitig geltend machen
Problempunkt
Der Kläger war von Januar 2005 bis Juni 2008 krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Erst im August 2009 machte er nicht eingelöste Urlaubsansprüche aus den Jahren 2005 bis 2007 geltend.
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