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Urlaub nach Genesung rechtzeitig geltend machen

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Urlaub nach Genesung rechtzeitig geltend machen

Problempunkt

Der Kläger war von Januar 2005 bis Juni 2008 krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Erst im August 2009 machte er nicht eingelöste Urlaubsansprüche aus den Jahren 2005 bis 2007 geltend.

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