Urlaub und Elternzeit
Problempunkt
Der Kläger ist schwerbehindert und als Sachbearbeiter bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Ihm stehen jährlich 30 Arbeitstage gesetzlicher und tariflicher Erholungsurlaub sowie fünf Arbeitstage Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer gem. § 125 Abs. 1 SGB IX zu. Von Mitte August bis Mitte Oktober 2008 befand er sich in Elternzeit. § 17 Nr.
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Entscheidung des LAG Düsseldorf ist zutreffend
Für Kurzarbeit Null befanden sowohl der EuGH in seiner Entscheidung vom 8.11.2012 (C-229/11, AuA 2
Problempunkt
Die Parteien stritten vorliegend über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines
Höhe und Berechnung des Urlaubs
1. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Der Urlaubsanspruch ermittelt sich abhängig von den
Kürzung des Jahresurlaubs wegen Kurzarbeit
Umstritten ist, ob Kurzarbeit zu geringeren Urlaubsansprüchen führen kann, wenn an weniger
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Kürzung von Urlaubsansprüchen infolge von Kurzarbeit. Die Klägerin ist in Teilzeit bei der
Problempunkt
Der Arbeitnehmer, ein Personalleiter, und der Arbeitgeber hatten am 12.9.2018 einen Aufhebungsvertrag geschlossen, wonach