Urlaub und Freizeitausgleich bei widerruflicher Freistellung
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Urlaub und Freizeitausgleich bei widerruflicher Freistellung
Problempunkt
Die Klägerin arbeitete als Sachbearbeiterin Personal bei der Beklagten. Über ein Gleitzeitkonto bestand die Möglichkeit, ein Plus oder Minus von Arbeitszeit anzusammeln. Die Beklagte hatte sich im Arbeitsvertrag vorbehalten, die Klägerin im Falle der Kündigung unter "Anrechnung auf ihre Urlaubsansprüche und das Freizeitkonto freizustellen".
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