Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Arbeitnehmers
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Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Arbeitnehmers
Problempunkt
Nach § 7 Abs. 4 BUrlG muss der Arbeitgeber Urlaub abgelten, wenn dieser wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff (Urt. v.
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