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Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

Problempunkt

Gegenstand des Verfahrens war das Ersuchen eines Tiroler Gerichts um Vorabentscheidung des EuGH hinsichtlich der Vereinbarkeit einer österreichischen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit mit europäischem Recht. Eine österreichische Arbeitnehmervertretung hatte das Bundesland Tirol als Arbeitgeber verklagt.

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