Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit
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Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit
Problempunkt
Gegenstand des Verfahrens war das Ersuchen eines Tiroler Gerichts um Vorabentscheidung des EuGH hinsichtlich der Vereinbarkeit einer österreichischen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit mit europäischem Recht. Eine österreichische Arbeitnehmervertretung hatte das Bundesland Tirol als Arbeitgeber verklagt.
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