Direkt zum Inhalt

Urlaubskürzung bei Wechsel von Voll- in Teilzeit

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Urlaubskürzung bei Wechsel von Voll- in Teilzeit

Problempunkt

In der Praxis ist es gang und gäbe, dass bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeit die Zahl der Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer aus dem Vorjahr nicht nehmen konnte, gekürzt wird. Diese Kürzung richtet sich nach dem Verhältnis der Arbeitstage vor und nach dem Wechsel. Arbeitet bspw.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium