Urlaubskürzung bei Wechsel von Voll- in Teilzeit
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Urlaubskürzung bei Wechsel von Voll- in Teilzeit
Problempunkt
In der Praxis ist es gang und gäbe, dass bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeit die Zahl der Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer aus dem Vorjahr nicht nehmen konnte, gekürzt wird. Diese Kürzung richtet sich nach dem Verhältnis der Arbeitstage vor und nach dem Wechsel. Arbeitet bspw.
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