Urlaubsstaffelung nach Lebensalter
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Urlaubsstaffelung nach Lebensalter
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Anzahl der Urlaubstage, die der Klägerin, einer 23-jährigen Kassiererin, pro Kalenderjahr zustehen. Nach der für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Regelung im Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW (MTV) beträgt der Urlaub bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Werktage pro Kalenderjahr. Ab dem 20. Lebensjahr steigt er auf 32, ab dem 23.
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