Verbilligte Parkraumüberlassung an Mit­arbeiter ist steuerbar

1. Der Unternehmer, der nur seinen Angestellten – gegen Kostenbeteiligung – Parkraum stellt, erbringt eine entgelt­liche Leistung.

2. Eine entgeltliche Leistung des Unternehmers an seine Arbeitnehmer liegt auch dann vor, wenn diese gegen besonders berechnetes Entgelt – aber verbilligt – ausgeführt werden.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BFH, Urteil vom 14. Januar 2016 – V R 63/14

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Problempunkt

Finanzamt und Arbeitgeberin stritten darüber, ob die Parkplatzgestellung an Mitarbeiter eine umsatzsteuerpflichtige Leistung beinhaltet.

In der Umgebung des Betriebssitzes der klagenden Arbeitgeberin existieren nur wenige Parkplätze, auf denen zudem nicht länger als zwei Stunden geparkt werden darf. Dies führte dazu, dass Arbeitnehmer, die von Auswärtsterminen zurückkehrten, nur schwierig Parkplätze finden konnten. Anwesende Beschäftigte unterbrachen mehrmals täglich ihre Arbeit, um eine neue Parkberechtigung herbeizuführen.

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