Verdachtskündigung nach heimlicher Videoüberwachung
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Verdachtskündigung nach heimlicher Videoüberwachung
Problempunkt
Die Beklagte beschäftigte die Klägerin seit 1991, zuletzt in einem Getränkemarkt. Nachdem das Unternehmen erhebliche Leergutdifferenzen verzeichnete, vereinbarte es mit dem Betriebsratsvorsitzenden die Durchführung einer vierwöchigen heimlichen Videoüberwachung des Kassenbereichs.
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