Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
Problempunkt
Die Arbeitsvertragsparteien können ein Arbeitsverhältnis ohne einen sachlichen Grund nur bis zur Höchstdauer von zwei Jahren befristen. Innerhalb dieser Zeit dürfen sie es bis zu dreimal verlängern. Handeln sie dabei nicht genau nach den gesetzlichen Vorgaben, ist die Befristung unwirksam und das Arbeitsverhältnis wird zum unbefristeten.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
