Verlegung des Arbeitsorts durch Versetzung
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Verlegung des Arbeitsorts durch Versetzung
Problempunkt
Die Klägerin ist seit Oktober 1999 als Flugbegleiterin bei der Beklagten beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag sieht vor, dass sie in Hannover tätig, der Arbeitgeber aber u. a. berechtigt ist, sie "auf Dauer" an "einem anderen Ort" zu beschäftigen.
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