Vertrag zugunsten Dritter
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Vertrag zugunsten Dritter
Problempunkt
Schon vor dem aktuellen Urteil des BAG, nämlich seit seiner Entscheidung vom 20.4.2005 (4 AZR 292/04), war bekannt, dass Arbeitnehmer aus Unternehmenskaufverträgen, die Regelungen zu ihren Gunsten treffen, direkt Rechte ableiten können (Vertrag zugunsten Dritter).
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