Voraussetzungen einer Haushaltsbefristung
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Voraussetzungen einer Haushaltsbefristung
Problempunkt
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellte die Klägerin befristet für den Zeitraum von Mitte November 2005 bis Ende 2007 im Job-Center A als Teamassistentin im Bearbeitungsservice SGB II ein. Der Haushaltsplan der Beklagten beinhaltete für das Haushaltsjahr 2005 für Aufgaben nach dem SGB II 5.000 Ermächtigungen für Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag.
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