Voraussetzungen einer OT-Mitgliedschaft
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Voraussetzungen einer OT-Mitgliedschaft
Problempunkt
Der Kläger war seit Februar 1997 als Auslieferungsfahrer bei der Beklagten, einem Großhandelsunternehmen, beschäftigt. Seit dem 1.7.2005 ist er Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Die Beklagte war ursprünglich Vollmitglied im Arbeitgeberverband "Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen".
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