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Vorbeschäftigung bei sachgrundloser Befristung

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Vorbeschäftigung bei sachgrundloser Befristung

Problempunkt

Die Klägerin ist Lehrerin und war beim Beklagten, dem Freistaat Sachsen, angestellt. Bereits während ihres Studiums hatte sie in den Jahren 1999 und 2000 beim Beklagten an der Universität als studentische Hilfskraft gearbeitet. Zwischen August 2006 und Ende Juli 2008 war sie aufgrund eines sachgrundlos befristeten Vertrags als Lehrerin beim beklagten Freistaat beschäftigt.

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