Vorbeschäftigung bei sachgrundloser Befristung

Liegen zwischen einer früheren Beschäftigung und einer erneuten Einstellung beim gleichen Arbeitgeber mehr als drei Jahre, ist eine sachgrundlose Befristung wieder möglich. Eine Vorbeschäftigung i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG liegt dann nicht vor.

(Leitsatz der Bearbeiterin)

BAG, Urteil vom 6. April 2011 – 7 AZR 716/09

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Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Klägerin ist Lehrerin und war beim Beklagten, dem Freistaat Sachsen, angestellt. Bereits während ihres Studiums hatte sie in den Jahren 1999 und 2000 beim Beklagten an der Universität als studentische Hilfskraft gearbeitet. Zwischen August 2006 und Ende Juli 2008 war sie aufgrund eines sachgrundlos befristeten Vertrags als Lehrerin beim beklagten Freistaat beschäftigt. Die frühere Beschäftigung hatte sie auf dem Personalfragebogen nicht angegeben. Die Klägerin ist der Auffassung, die sachgrundlose Befristung sei nicht wirksam und das Anstellungsverhältnis habe daher nicht geendet.

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