Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen
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Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen
Problempunkt
Der Arbeitgeber vereinheitlichte die äußere Form seiner Geschäftsbriefe. Dabei hat er u. a. angewiesen, dass unter dem Betreff die sachbearbeitenden Angestellten jeweils nicht nur - wie bisher - mit Nachnamen und betrieblichem Telefonanschluss, sondern künftig auch mit Vornamen anzugeben sind. Der Betriebsrat hat der Neuregelung nicht zugestimmt.
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