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Vorsorglicher Sozialplan als Gesamtbetriebsvereinbarung

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Vorsorglicher Sozialplan als Gesamtbetriebsvereinbarung

Problempunkt

Der Kläger war seit nahezu 30 Jahren bei der Beklagten im Bereich "Consumer Imaging" beschäftigt. Zum 1.11.2004 gingen die Anstellungsverhältnisse der Mitarbeiter dieses Bereichs im Rahmen eines Betriebsteilübergangs auf ein anderes Unternehmen über. Zunächst arbeitete der Kläger auch widerspruchslos bei der Erwerberin weiter.

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