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Vorvertrag für nachvertragliches Wettbewerbsverbot

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Vorvertrag für nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Problempunkt

Der klagende Arbeitnehmer hatte sich im Arbeitsvertrag gegenüber der Beklagten bereiterklärt "nach Ablauf der Probezeit jederzeit auf Verlangen der Firma das als Anlage zu diesem Vertrag beigefügte Wettbewerbsverbot abzuschließen." Die Anlage sah ein zweijähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot und die Zahlung einer Karenzentschädigung von 50 % der letzten Bezüge vor.

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