Weihnachtsgratifikation in jährlich festzulegender Höhe
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Weihnachtsgratifikation in jährlich festzulegender Höhe
Problempunkt
Unternehmen möchten i. d. R. Sonderzahlungen - z. B. Weihnachtsgratifikationen - leisten, wenn das Betriebsergebnis es zulässt; wenn nicht, möchten sie angemessen reagieren können. Das Mittel zu diesem Zweck war jahrzehntelang ein entsprechender Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag(!). Dem macht die Rechtsprechung den Garaus - oder ist er schon "gestorben"?
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