Weihnachtsgratifikation in jährlich festzulegender Höhe
Problempunkt
Unternehmen möchten i. d. R. Sonderzahlungen - z. B. Weihnachtsgratifikationen - leisten, wenn das Betriebsergebnis es zulässt; wenn nicht, möchten sie angemessen reagieren können. Das Mittel zu diesem Zweck war jahrzehntelang ein entsprechender Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag(!). Dem macht die Rechtsprechung den Garaus - oder ist er schon "gestorben"? Jedenfalls reicht die Bezeichnung eines 13. Gehalts im Arbeitsvertrag als "freiwillige Leistung" für sich genommen nicht aus, um einen Anspruch auf die Leistung auszuschließen (BAG, Urt. v. 17.4.2013 - 10 AZR 281/12; s. zum Thema auch Schmitt- Rolfes, AuA 4/12, S.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
Der beklagte Konzern schloss für seine außertariflichen Beschäftigten (AT-Beschäftigte) im Innendienst eine
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Im Kern ging es darum, ob die Zahlung von
Problempunkt
Der Kläger beanspruchte vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Die Beklagte zahlte an den Kläger jährlich
Problempunkt
Der Kläger verlangte von seinem Arbeitgeber Urlaubs- und Weihnachtsgeld für das Kalenderjahr 2020. Der Arbeitgeber hatte
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs.
Die
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020.
Der