Weitere Erprobung nach nicht bestandener Probezeit
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Weitere Erprobung nach nicht bestandener Probezeit
Problempunkt
Die Beklagte stellte den Kläger unbefristet mit einer Probezeit von sechs Monaten als Sachbearbeiter bei der Landespolizeibehörde im Bereich Kopierbetreuung und Warenannahme an. Der Kläger hat einen Grad der Behinderung von 30 und ist schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
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