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Wiederholte Befristungen bei ständigem Vertretungsbedarf

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Wiederholte Befristungen bei ständigem Vertretungsbedarf

Problempunkt

Die Klägerin war beim beklagten Land Nordrhein-Westfalen als Justizangestellte im Geschäftsstellenbereich des Amtsgerichts Köln tätig. Insgesamt war sie zwischen Juli 1996 und Dezember 2007 auf Basis von 13 aneinandergereihten, befristeten Verträgen beschäftigt. Sachgrund der Befristungen war stets die Vertretung von Arbeitnehmern in Elternzeit oder Sonderurlaub.

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