Wirksame Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
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Wirksame Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
Problempunkt
Die Klägerin war als Teilzeitbeschäftigte bei der Justiz in NRW mit einem Umfang von 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit angestellt. In der Folgezeit stockte sie mit mehreren Ergänzungsverträgen die Arbeitszeit befristet in unterschiedlicher Höhe auf. Mit dem letzten befristeten Vertrag vereinbarten die Parteien eine Aufstockung auf 100 % von Januar bis Ende März 2009.
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