Wirksamkeit einer Stichtagsregelung im Sozialplan
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Wirksamkeit einer Stichtagsregelung im Sozialplan
Problempunkt
Die Beklagte traf im Jahr 2006 die endgültige Entscheidung, die an einem ihrer Standorte ausgeübten Tätigkeiten auf andere Standorte zu verlagern. Ab Juli 2007 verhandelte sie mit dem Gesamtbetriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan.
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