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Wirksamkeit einer Stichtagsregelung im Sozialplan

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Wirksamkeit einer Stichtagsregelung im Sozialplan

Problempunkt

Die Beklagte traf im Jahr 2006 die endgültige Entscheidung, die an einem ihrer Standorte ausgeübten Tätigkeiten auf andere Standorte zu verlagern. Ab Juli 2007 verhandelte sie mit dem Gesamtbetriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan.

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