Wirksamkeit eines nachträglichen Verzichts auf Urlaubsabgeltung
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Wirksamkeit eines nachträglichen Verzichts auf Urlaubsabgeltung
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund eines Arbeitsunfalls in der Zeit von Januar 2006 bis zum Jahr 2009 durchgängig arbeitsunfähig krank. Im Jahr 2008 sprach ihm seine Arbeitgeberin eine Kündigung zum 30.6.2009 aus.
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