Zulässigkeit von Kommunikationsbeauftragten des Betriebsrats
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Zulässigkeit von Kommunikationsbeauftragten des Betriebsrats
Problempunkt
In einem Betrieb mit mehr als 22.000 Arbeitnehmern und 45 Betriebsratsmitgliedern schlossen Arbeitgeber und Betriebsrat nacheinander mehrere Betriebsvereinbarungen ab, nach denen vom Gremium rund 600 Beauftragte benannt werden sollten, deren Aufgabe seine Unterstützung bei der Meinungsbildung, die Verteilung von Informationsmaterial in der Belegschaft und die Übernahme von
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