Direkt zum Inhalt

Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn

Problempunkt

Die klagende AG und das Finanzamt stritten darüber, ob Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung ihrer Vorstände als Arbeitslohn versteuert werden mussten.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium