Zuständigkeit deutscher Gerichte für Versorgungszusagen
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Zuständigkeit deutscher Gerichte für Versorgungszusagen
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Zulässigkeit einer Klage auf Zahlung einer Betriebsrente. Die Beklagte, Konzernobergesellschaft der B-Gruppe, hat ihren Sitz in den USA. Sie vertreibt über ausländische Konzerngesellschaften Sprachschulen unter dem Markenzeichen "B".
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