Zweistufige Ausschlussfrist in AGB
Problempunkt
Der Kläger war bei der beklagten Bank seit 2001 beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag enthielt folgende Ausschlussklausel:
"Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertragsschließenden binnen einer Frist von drei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Falle ihrer Ablehnung durch die Gegenpartei binnen einer Frist von drei Monaten einzuklagen. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen."
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
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Problempunkt
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Problempunkt
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