Aktuelles Arbeitsrecht zum Hören – unser Podcast ist da!

jozefmicic/stock.adobe.com
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Abonnieren Sie unseren Podcast und bleiben Sie anhand tagesaktueller Themen in 12 Minuten auf dem Laufenden. Hören Sie rein in unsere bereits online verfügbaren Podcasts „Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit?“ und „Arbeitskampf bei der Bahn – Was steckt hinter dem Lokführerstreik?“.

Teil 1: Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit?
Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit und welche Folgen hat sie einerseits für den Betrieb und andererseits für die Mitarbeiter? Diese Folge geht der Frage nach, ob betriebsbedingte Kündigungen bei laufender Kurzarbeit möglich sind und was in einem solchen Fall mit dem Vergütungsanspruch passiert.

Teil 2: Arbeitskampf bei der Bahn – Was steckt hinter dem Lokführerstreik?
In dieser Folge beantwortet uns RA Dr. Lelley die Fragen, warum die GdL auch politische Ziele verfolgt und was ganz grundsätzlich für den Arbeitgeber zu tun ist, wenn der „Ernstfall“ Streik eintritt. Zudem gehen wir auf das Tarifeinheitsgesetz ein und erklären dessen Rolle bei diesem und zukünftigen Streiks.

Hören Sie uns morgens zu Hause per Smart Speaker, unterwegs per Smartphone oder im Büro am Desktop. Sie finden uns bei Spotify, Deezer, Apple Podcasts & Co. unter AuA-Podcast.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

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Der personenbedingten Kündigung gehört das Rampenlicht und entsprechend wurde diese Variante auch hier im Podcast bereits oft thematisiert – Dabei hat

Eine erfolgreiche Kündigungszustellung im zehnstöckigen Hochhaus mit 80 Briefkästen und ein Kläger behauptet, „nie“ eine Kündigung erhalten zu haben

Jüngst hat das Bundeskabinett die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate bis 31. Dezember verlängert, möglicherweise folgt

Christian Schönbach und Thomas Frey widmen sich im Titelthema dem rechtssicheren Zugang von Kündigungserklärungen.

Einen Überblick über

E-Mail, WhatsApp und Co. scheinen unbekannte Wesen im Arbeitsrecht. Hier wird überwiegend mit der Schriftform als Formalie gearbeitet, ganz prominent

Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1