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Hand hält Regenschirm
Bild: Andrii/stock.adobe.com

Arbeitsbelastung beeinflusst Wunsch nach früherem Ruhestand

Mehrfachbelastungen bei der Arbeit beeinflussen Wunsch nach vorzeitigem Ruhestand: Studie untersucht Zusammenhang zwischen multiplen Arbeitsanforderungen und Ruhestandspräferenzen

Dortmund – Laut einer Umfrage gehen 25 % der Beschäftigten nicht davon aus, unter den derzeitigen Arbeitsanforderungen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten zu können. Daher gewinnt zunehmend die Frage an Bedeutung, unter welchen Bedingungen Beschäftigte bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter erwerbsfähig bleiben können. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass vor allem mehrere gleichzeitig auftretende körperliche und psychosoziale Arbeitsanforderungen mit dem Wunsch nach einem vorzeitigen Ruhestand in Zusammenhang stehen.

Auf Grundlage der BAuA-Arbeitszeitbefragung wurde untersucht, wie körperliche (z. B. ungünstige Körperhaltungen) und psychosoziale (z. B. Rollenkonflikte, Zeitdruck) Arbeitsanforderungen mit dem gewünschten Renteneintrittsalter älterer Beschäftigter zusammenhängen. Da Arbeitsanforderungen im Berufsalltag häufig nicht einzeln auftreten, konzentriert sich die Studie auf das Auftreten mehrerer Anforderungen gleichzeitig (multiple Arbeitsanforderungen).

Die Ergebnisse zeigen, dass vor allem multiple psychosoziale Arbeitsanforderungen für Ruhestandspräferenzen von Bedeutung sind. Je mehr solcher Anforderungen auftreten, desto stärker ist der Wunsch nach einem vorzeitigen Ruhestand bei älteren Beschäftigten. Auch wenn die beobachteten Zusammenhänge insgesamt eher klein ausfallen, unterstreichen sie die Notwendigkeit einer alters- und alternsgerechten Arbeitsgestaltung.

Die Studie erlaubt allerdings keine Rückschlüsse darauf, wann Beschäftigte tatsächlich in den Ruhestand gehen. Der Wunsch nach einem früheren Renteneintritt ist zwar ein Hinweis auf das spätere Verhalten, die tatsächliche Entscheidung hängt aber von weiteren Faktoren, wie den gesetzlichen Rahmenbedingungen oder den finanziellen Möglichkeiten ab.

 

Pressemitteilung der BAuA Nr. 28/26 vom 25.8.2026

Redaktion (allg.)