Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Beeinträchtigungen

Bild: pixabay.com
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Menschen mit Beeinträchtigungen sind deutlich seltener auf dem ersten Arbeitsmarkt anzutreffen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das zeigt eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft. Die Erwerbstätigenquote von Personen dieser Gruppe lag 2018 bei ca. 52 %, beim Durchschnitt der Gesamtbevölkerung waren es fast drei Viertel. Dieser Abstand zwischen beiden Gruppen hat von 2014 bis 2018 leicht zugenommen.

Menschen mit Beeinträchtigungen schließen (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit häufiger aus
Auch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich höher. Er lag im Jahr 2018 bei einem Drittel. Im Durchschnitt aller Erwerbstätigen waren es lediglich 26,7 %. Nichterwerbstätige Personen mit Beeinträchtigungen können sich zudem die zukünftige (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit deutlich seltener vorstellen. 55,2 % schließen das für sich selbst sicher aus, während es im Durchschnitt aller Nichterwerbstätigen nicht einmal jeder Dritte ist.

Eine solche Diskrepanz besteht auch hinsichtlich der Stellensuche. Fast ein Drittel der nicht erwerbstätigen Menschen mit Beeinträchtigen geht davon aus, keine geeignete Stelle finden zu können. Im Durchschnitt aller Nichterwerbstätigen ist es nur jeder Fünfte.

Mehr Berufserfahrung?
Auch bei dem Merkmal der Betriebszugehörigkeitsdauer gibt es Unterschiede zwischen Menschen mit und solchen ohne Beeinträchtigungen. Für Menschen mit Beeinträchtigungen lag die Betriebszugehörigkeitsdauer für das Jahr 2018 durchschnittlich bei 12,9 Jahren, für alle Beschäftigten bei 11,3. Die Summe der Berufserfahrung in Voll- und Teilzeittätigkeiten betrug für die erste Gruppe 25,2 Jahre, insgesamt 20,1. Begründen lassen sich die höheren Werte bei Menschen mit Beeinträchtigungen häufig durch die der Beeinträchtigung zugrundeliegenden und oftmals im Laufe des Lebens auftretenden Krankheit, sodass diese Personen bei ähnlicher Berufserfahrung im Durchschnitt älter sind. Außerdem nimmt die Erwerbstätigkeit bei Personen höheren Alters generell eher ab. Diese Entwicklung könnte bei Menschen mit Beeinträchtigungen noch verstärkt sein.

Weiter ist der Anteil von Menschen mit Beeinträchtigungen in Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, also solchen, für die gerade keine Beschäftigungspflicht nach § 154 SGB IX besteht, mit 20,5 % größer ist als im Durchschnitt aller Beschäftigten, der bei 19,3 % liegt. Zu beachten ist hier allerdings, dass die Zahl der Arbeitnehmer und der nach dem Meldeverfahren der BA zu berücksichtigenden Arbeitsplätze nicht deckungsgleich sind.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 5/21:

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