Betriebsratsbeschlüsse bis Jahresende via Telefon möglich

Quelle: pixabay.com
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Die Bundesregierung will mit einem Maßnahmenpaket die betriebliche Mitbestimmung trotz der aktuellen Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie sicherstellen. Am 8.4.2020 wurde bekannt gegeben, dass entsprechende Änderungen im BetrVG und BPersVG vorgesehen sind. So werden die Möglichkeiten der Beschlussfassung der Betriebsräte erweitert, die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen gesichert und Personalratswahlen ermöglicht.

Beschlüsse der Betriebsräte können bis 31.12.2020 auch per Video- und Telefonkonferenz gefasst werden. Für Personalräte gilt die Regelung bis 31.3.2021. Beschlüsse, die schon unter Nutzung dieser Techniken zustande gekommen sind, bleiben rechtswirksam, wenn sie am oder nach dem 1.3.2020 gefasst wurden. So sollen Präsenzsitzungen wegen Ansteckungsgefahren vermieden und gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit sicher gestellt werden.

Ebenfalls rückwirkend zum 1.3.2020 (befristet bis 31.3.2021) gilt, dass bestehende Personalvertretungen bis zum Abschluss der Wahlen geschäftsführend im Amt bleiben.

Zudem wird die Wahlordnung geändert. Die in diesem Jahr eigentlich stattfinden Personalratswahlen in Bundesbehörden werden nicht wie üblich als Präsenzwahl mit persönlicher Stimmabgabe durchgeführt. So können die Wahlvorstände (auch ergänzend) Briefwahl anordnen. Zur rechtssichern Durchführung der Wahlen kommen organisatorische Erleichterungen, wenn ein Wahltermin verschoben werden muss. Diese Änderung ist bis zum 31.3.2021 befristet.

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