Deutliche Mehrheit der Arbeitgeber ermöglicht Homeoffice
Ganze 83 % der Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, mobil von unterwegs tätig zu werden, und 77 % lassen die Belegschaft gelegentlich im Homeoffice arbeiten. Ausschließlich im Homeoffice arbeiten 4 %. Unter den Führungskräften liegt die Quote derer, die zeitweise ihre Aufgaben von Zuhause oder unterwegs erledigen, bei 43 %. Das geht aus einer Studie des Bundesverbands der Personalmanager im April/Mai 2019 hervor. Hierzu wurden 2.201 Personalmanager befragt.
Über größtenteils positive Erfahrungen mit dem Homeoffice berichten 74 % der Befragten. Entsprechende Betriebsvereinbarungen existieren in 39 % der Unternehmen und 73 % befürworten betriebliche Regelungen zu Thema. Kritisch wird die (noch) existierende Präsenzkultur gesehen, die der Einführung von flexiblen Arbeitsmodellen oft entgegensteht.
Dr. Katharina Herrmann aus dem BPM-Präsidium kommentiert die Studie mit den Worten: „Die Ergebnisse zeigen, dass das Thema Homeoffice bei Mitarbeitern und Arbeitgebern mittlerweile gleichermaßen wichtig geworden ist. Für die einen bedeutet es, individuelle Freiräume zu nutzen, für die anderen ist es Flexibilisierungsinstrument Nr. 1.“
Vgl. zum Thema auch unseren ausführlichen Blickpunktbeitrag von Maiß/von Ameln in der kommenden Ausgabe AuA 07/19, die ab Juli erhältlich und dann auch hier online verfügbar ist.
Redaktion (allg.)
Ausgabe 7/19
Homeoffice und mobiles Arbeiten
Ortsungebundenes Arbeiten steht nicht erst seit dem Hype um New Work hoch im Kurs. Bei der Etablierung neuer Arbeitsmodelle und dem verschärften Kampf um Fachkräfte kommt man nur schwer an flexibel geregelten Arbeitszeiten und -orten vorbei. Dem steht jedoch oft das Gesetz im Weg – zumindest, wenn die Beteiligten wirklich Neues wagen wollen. Zudem liegt bereits bei der richtigen Verwendung der Begrifflichkeiten einiges im Argen.
Weitere Themen sind:
- „Der EuGH ist aus der Zeit gefallen“
- Der Arbeitsvertrag – Killer der Unternehmenskultur
- „Männlich/weiblich/divers“ – Das dritte Geschlecht im Arbeitsrecht
- Ergänzung zu Kündigungen beim Personalabbau – Freiwilligenprogramme als Alternative
- Automatisierung revolutioniert das Personalwesen – „Personaler müssen zum Change Manager werden“
- Früher ansetzen bei der Mitarbeitergewinnung – Hochschulmarketing
- Wie existenzbedrohende Krisen gelöst werden können – Konflikte in Familienunternehmen
- Die Sogwirkung sinnorientierter Nachwuchsunternehmen – Vom Employer Branding zum CYR-Recruiting
- Umfrage: Das EntgTranspG – ein Papiertiger?
- Arbeitgeber haften vielfach gegenüber Mitarbeitern bei bAV – Hinweisen, aufklären und beraten!
Rechtsprechung:
Natürlich finden Sie im Heft wieder aktuelle Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht und den Landesarbeitsgerichten, leicht verständlich kommentiert, z. B. zu den Themen:
- Abfindung nach Entlassung während Elternteilzeit (EuGH)
- Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich (BAG)
- Unterrichtung Wirtschaftsausschuss – Einigungsstelle (BAG)
- Sachgrundlose Befristung: BAG ändert Rechtsprechung (BAG)
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag (BAG)
- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (BAG)
- Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung (BAG)
- Schadensersatz wegen überhöhter Steuerfestsetzung (BFH)
- Keine Vorlagepflicht des Rentenbescheids (LAG)
