Gewaltprävention durch Gefährdungsbeurteilung

Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Steht eine Gefährdungsbeurteilung an, kommen sofort „hausgemachte“ Risiken in den Sinn, die bspw. von Gefahrstoffen, Mechanik oder Elektrik ausgehen – und mittlerweile auch solche, die die psychische Gesundheit betreffen. Äußere Faktoren, wie Gewalt am Arbeitsplatz, gehören eher nicht dazu.

Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer Pressemitteilung vom 14.4.2024 berichtet, gewinnt das Thema jedoch zunehmend an Bedeutung. Unter Gewalt fallen dabei nicht nur körperliche, sondern auch verbale Übergriffe wie Beleidigungen oder Bedrohungen. Derartige Risiken sind in einem ersten Schritt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Sodann sind passende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten und zu implementieren. Deren Wirksamkeit ist im Anschluss wiederum zu überprüfen. Dieser Ablauf muss regelmäßig wiederholt werden, um Veränderungen bzw. Veränderungsbedarf frühzeitig zu registrieren und sicherstellen zu können, dass die Beschäftigten langfristig vor Gewalt bei der Arbeit geschützt sind. Die DGUV schildert die folgende Herangehensweise:

  1. Durch welche Arbeitsbedingungen können Mitarbeiter von Gewalt betroffen sein (bspw. Kundenkontakt, Umgang mit potenziell gefährlichen Personengruppen oder mit Wertgegenständen)?
  2. Durch welche Maßnahmen können Gefährdungen vermieden oder Risiken minimiert werden? Hier gilt das im Arbeitsschutz übliche TOP-Prinzip: Zunächst erfolgt die Umsetzung technischer, dann organisatorischer, zuletzt personenbezogener Maßnahmen.

 

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 7/23:

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