Jahrelang vorgetäuschte Dienstunfähigkeit? Lehrerin angeklagt
Anklageerhebung gegen Lehrerin des Berufskollegs Wesel wegen Betruges und Urkundenfälschung
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel, die seit dem Jahr 2009 dem Dienst fernblieb, mit Verfügung vom 23.10.2026 Anklage zum Landgericht – Große Strafkammer – Duisburg erhoben.
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen besteht gegen die Angeschuldigte hinreichender Tatverdacht des Betruges in elf besonders schweren Fällen sowie der Urkundenfälschung in zwei Fällen.
- Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in dem nicht rechtsverjährten Zeitraum von März 2021 bis März 2025, in dem sie als Lehrerin in einem Dienstverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen stand, zehn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Berufskolleg Wesel eingereicht zu haben, um ihren Dienstherrn zu täuschen. Sie wollte diesen damit zu der Annahme verleiten, sie sei aufgrund einer Erkrankung dienstunfähig, obwohl sie gewusst haben soll, dass sie entgegen den von ihr vorgelegten Bescheinigungen gesundheitlich dazu in der Lage war, ihre Dienstpflicht zu erfüllen. Sie soll dies getan haben, um trotz ihres schuldhaften Fernbleibens vom Dienst weiterhin ihre vollen monatlichen Dienstbezüge zu erhalten, auf die sie – wie sie wusste – aufgrund ihres unentschuldigten Fernbleibens nach den gesetzlichen Vorschriften keinen Anspruch hatte. Der Dienstherr nahm aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen tatsächlich an, die Angeschuldigte fehle krankheitsbedingt, zahlte die Besoldung und sah in der Folge von einer Rückforderung der an sie gezahlten Bezüge ab.
Zudem soll die Angeschuldigte im September 2025 über ihren Rechtsanwalt im Rahmen des gegen sie eingeleiteten Disziplinarverfahrens bei der Bezirksregierung Düsseldorf diverse Durchschriften von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt haben, weil sie solche bei ihrem Dienstherrn für mehrere Zeiträume ihres angeblich krankheitsbedingten Fehlens nicht eingereicht hatte. Tatsächlich soll die Angeschuldigte jedoch auch in diesen Zeiträumen dienstfähig gewesen sein.
Insgesamt soll die Angeschuldigte im Tatzeitraum Bezüge in Höhe von über 248.000 Euro zu Unrecht erhalten haben.
Konkrete Anhaltspunkte für die tatsächliche Ausübung einer anderen beruflichen Tätigkeit durch die Angeschuldigte während des Tatzeitraums konnten im Rahmen der Ermittlungen nicht erlangt werden.
Die besonders schweren Fälle des Betrugs stützen sich darauf, dass sich die Angeschuldigte aus der wiederholten Tatbegehung eine erhebliche Einnahmequelle von Dauer verschaffte, somit gewerbsmäßig handelte und in einem Fall einen Vermögensverlust großen Ausmaßes, der nach der Rechtsprechung ab einem Schaden von 50.000 Euro in Betracht kommt, herbeiführte.
- Weiterhin wird der Angeschuldigten vorgeworfen, als aktive Tauchsportlerin zwei von einer nicht existenten Ärztin ausgestellte Tauchtauglichkeitsbescheinigungen selbst erstellt zu haben, um ihre Tauchtauglichkeit nachzuweisen.
- Die Angeschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen.
- Der Tatbestand des besonders schweren Falls des Betruges (§ 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 StGB) sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, der Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) einen solchen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 27.10.2026
