Koalitionsausschuss beschließt Coronavirus-Hilfen

Quelle: pixabay.com
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Das Coronavirus sorgt auch in Deutschland für viele Unsicherheiten. Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der Epidemie hat die Große Koalition u. a. ein Investitionspaket und Erleichterungen bei der Kurzarbeit beschlossen.

So sollen bspw. Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld deutlich gesenkt werden. Arbeitgeber sollen anders als bisher die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet bekommen; daneben wird die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu zehn Prozent abgesenkt. Der Aufbau negativer Arbeitszeitsalden ist nicht mehr in jedem Fall erforderlich. Zeitarbeitnehmer sollen ebenfalls Kurzarbeitergeld beziehen können.

Zudem will die Regierung die Investitionen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Milliarden Euro verstärken. So sollen vereinbarte Investitionspfade ausgebaut und neue Prioritäten in Höhe von insgesamt 12,4 Milliarden Euro ermöglicht werden.

Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website www.bmwi.de zusammengestellt.

Um den Arbeitsaufwand in Grenzen zu halten, stellt Ihnen unser Referententeam jedes Quartal im Rahmen unseres Webinars „Update Rechtsprechung Arbeitsrecht“ die aktuellsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte zusammen.

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