Menstruationsurlaub – was sieht das deutsche Arbeitsrecht vor?
Manche halten ihn für sinnvoll und notwendig, andere für stigmatisierend oder gar unfair: Das Thema Menstruationsurlaub ist stark umstritten – nicht nur in Deutschland.
Als erstes Land in der EU könnte nun Spaniens Parlament ein Gesetz zur Einführung von Menstruationsurlaub beschließen. Einen entsprechenden Entwurf hat die Regierung des Landes kürzlich vorgelegt. In Ländern wie Taiwan oder Südkorea finden sich ähnliche Reglungen bereits seit Längerem.
In Deutschland haben Betroffene aktuell die Möglichkeit, sich wegen Menstruationsbeschwerden krankzumelden. Problematisch kann das werden, wenn dadurch so viele Krankheitstage zusammenkommen, dass diese eine Kündigung rechtfertigen könnten. Hierzulande sind bisher keine arbeitsrechtlichen Neuerungen in diesem Zusammenhang geplant. Laut dem spanischem Entwurf sind die Kosten zudem vom Staat zu tragen. Das ließe sich im deutschen Arbeits- und Sozialrechtssystem nur schwer verankern, da hier zunächst der Arbeitgeber – nicht der Staat – Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit leistet. Zudem handelt es sich bei der Menstruation und damit einhergehenden Symptomen wie Schmerzen oder Übelkeit nicht um eine Krankheit im sozialrechtlichen Sinne. Daher wären im deutschen Recht grundlegende Änderungen erforderlich.
Gegner sehen vor allem die Gleichstellung gefährdet und geben zu bedenken, dass in der Folge Männer bevorzugt eingestellt und befördert werden könnten, da bei ihnen entsprechende Abwesenheitstage nicht zu befürchten sind. Andere weisen auf das Missbrauchspotenzial einer solchen Regelung hin, weil niemand sicher sagen könne, ob wirklich Arbeitsunfähigkeit vorliege.
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 4/22:
Informative Online-Seminare: z.B. Arbeitsrecht, Arbeitsverträge, Elternzeit, Pflegezeit, Arbeitszeit, Entgelt, Leistung, Kündigung...
Der starke Einfluss des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt in Deutschland ist längst bekannt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen
Nach massiver Kritik von Medizinern und Gewerkschaften wird die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit
Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Die Arbeitgeberin zahlt
Das ArbG Aachen hat in einem am 28.7.2021 veröffentlichten und mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 30.3.2021 (1 Ca 3196/20) entscheiden, dass die
Die Auswertungen zum Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse zeigen, dass sich der Krankenstand von Beschäftigten in Deutschland auf einem